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VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z2Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, daß die wirtschaftliche Lage der verpflichteten Partei bei Erlassung des Vorauszahlungsauftrages nach § 4 Abs 2 letzter Satz VVG noch nicht in Betracht kommt wohl aber bei Eintreibung der folgenden Geldleistung nach §§ 2 Abs 2 und 3 VVG.Ausführungen zur Frage, daß die wirtschaftliche Lage der verpflichteten Partei bei Erlassung des Vorauszahlungsauftrages nach Paragraph 4, Absatz 2, letzter Satz VVG noch nicht in Betracht kommt wohl aber bei Eintreibung der folgenden Geldleistung nach Paragraphen 2, Absatz 2 und 3 VVG.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Erschwerung, Milderung Erschwerung, Milderung, Sicherungsarbeiten unbefugte Bauführung Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001648.X05Im RIS seit
21.07.2025Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025