RS Vwgh 1965/1/18 1648/63

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Veröffentlicht am 18.01.1965
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Verwaltungsverfahren
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z2
AVG §69 Abs2
BauO Wr §129 Abs10
BauRallg
VVG §10
VVG §4

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist es nicht entscheidend, daß die Partei auf die Durchführung eines amtswegigen Wiederaufnahmeverfahrens vertraute.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Erschwerung, Milderung Erschwerung, Milderung, Sicherungsarbeiten unbefugte Bauführung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1963001648.X03

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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