RS Vwgh 1980/1/28 0605/78

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Veröffentlicht am 28.01.1980
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Bewertungsrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §53a
  1. BewG 1955 § 53a heute
  2. BewG 1955 § 53a gültig ab 13.12.1972 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 447/1972

Rechtssatz

Die Behörde hat sich mit dem Einwand, die (aus Edelputz hergestellte) Fassade des zu bewertenden Gebäudes weise Saliterbefall auf, auseinanderzusetzen; die Annahme der Ausführungsmerkmale "gut" bzw "sehr gut" setzt nämlich voraus, daß der Verputz ordnungsgemäß und dauerhaft angebracht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000605.X03

Im RIS seit

06.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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