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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Hat der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung gemäß § 162 BAO nicht entsprochen, so sind die geltend gemachten Betriebsausgaben (unabhängig von Fragen der Zurechnung) zur Gänze zu versagen (vgl. VwGH 23.1.2002, 96/13/0114).Hat der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung gemäß Paragraph 162, BAO nicht entsprochen, so sind die geltend gemachten Betriebsausgaben (unabhängig von Fragen der Zurechnung) zur Gänze zu versagen vergleiche VwGH 23.1.2002, 96/13/0114).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130016.L02Im RIS seit
05.05.2022Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022