RS Vwgh 2022/3/18 Ra 2020/13/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.2022
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162 Abs1
BAO §162 Abs2

Rechtssatz

Hat der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung gemäß § 162 BAO nicht entsprochen, so sind die geltend gemachten Betriebsausgaben (unabhängig von Fragen der Zurechnung) zur Gänze zu versagen (vgl. VwGH 23.1.2002, 96/13/0114).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130016.L02

Im RIS seit

05.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten