RS Pvak 2021/12/9 A36-PVAB/21

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Veröffentlicht am 09.12.2021
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Norm

PVG §22 Abs2
PVGO §1 Abs1
PVGO §1 Abs2

Schlagworte

Einberufung zu Sitzungen; ordnungsgemäße Ladung zu Sitzungen

Rechtssatz

Der Antragsteller ist Mitglied des DA, gegen den sich sein Antrag richtet, und fühlt sich durch die nicht ordnungsgemäße Ladung zur DA-Sitzung vom 12.10.2021 in seinen Rechten auf Teilnahme an DA-Sitzungen verletzt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A36.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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