RS Vwgh 2022/3/7 Ra 2020/12/0048

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Veröffentlicht am 07.03.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
AVG §45 Abs2
AVG §46
AVG §52
AVG §53 Abs1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Wie bei jedem anderen Gutachten eines Amtsachverständigen steht es dem Beamten frei, aufzuzeigen, dass dieses nicht schlüssig oder nicht nachvollziehbar ist, was mit medizinischen Unterlagen (Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus, ärztliche Befunde, etc.) belegt werden kann.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020120048.L01

Im RIS seit

02.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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