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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §51 Abs2Rechtssatz
Eine Mitwirkungspflicht, an deren Nichtbeachtung das Gesetz die Vermutung einer ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst knüpft (woraus gemäß § 12c Abs. 1 Z 2 GehG 1956 der Entfall der Bezüge resultiert) sieht § 51 Abs. 2 zweiter Satz BDG 1979 für den Fall vor, dass der Beamte seiner Verpflichtung zur ärztlichen Bescheinigung der Krankheit nicht nachkommt, weiters für den Fall, dass sich dieser einer zumutbaren Krankenbehandlung entzieht, oder dann, wenn der Beamte die "zumutbare Mitwirkung an einer ärztlichen Untersuchung" verweigert.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019120051.L01Im RIS seit
02.05.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022