RS Vwgh 2022/3/8 Ra 2019/12/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.2022
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 idF 2011/I/140
BDG 1979 §52 idF 2006/I/090
GehG 1956 §12c Abs1 Z2 idF 2011/I/140
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Ist die Dienstbehörde selbst, basierend auf einem nach ärztlicher Untersuchung des Beamten erstellten medizinischen Gutachten von der Dienstunfähigkeit des Beamten ausgegangen und hat ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen eingeleitet, so resultiert daraus die gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019120051.L08

Im RIS seit

02.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten