RS Vwgh 2022/3/21 Ra 2019/15/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2022
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/15/0127 E 22. Dezember 2005 VwSlg 8095 F/2005 RS 2 (hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Die in der Aufzählung des § 35 Abs 2 BAO enthaltene Gesundheitspflege ist umfassend zu verstehen und erfasst beispielsweise auch die Hilfeleistung in Unglücksfällen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 35 Tz 8). Die ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen erfasst etwa auch Betreuungsdienste (Hinweis Ritz, aaO, Tz 9).Die in der Aufzählung des Paragraph 35, Absatz 2, BAO enthaltene Gesundheitspflege ist umfassend zu verstehen und erfasst beispielsweise auch die Hilfeleistung in Unglücksfällen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, Paragraph 35, Tz 8). Die ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen erfasst etwa auch Betreuungsdienste (Hinweis Ritz, aaO, Tz 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019150039.L03

Im RIS seit

02.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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