RS Vwgh 2022/3/21 Ra 2019/15/0039

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Veröffentlicht am 21.03.2022
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §35 Abs2
KommStG 1993 §8 Z2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/15/0127 E 22. Dezember 2005 VwSlg 8095 F/2005 RS 2 (hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Die in der Aufzählung des § 35 Abs 2 BAO enthaltene Gesundheitspflege ist umfassend zu verstehen und erfasst beispielsweise auch die Hilfeleistung in Unglücksfällen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 35 Tz 8). Die ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen erfasst etwa auch Betreuungsdienste (Hinweis Ritz, aaO, Tz 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019150039.L03

Im RIS seit

02.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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