RS Vfgh 2022/3/17 E450/2022

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Veröffentlicht am 17.03.2022
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

B-VG Art144
VfGG §7 Abs2, §87 Abs1

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde wegen Fehlens eines zulässigen Aufhebungsbegehrens

Rechtssatz

Ziel eines Beschwerdeverfahrens vor dem VfGH ist die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtes. Der Beschwerdeführer strebt weder die Aufhebung des gesamten Erkenntnisses noch die Aufhebung eines abtrennbaren Teiles, sondern die Abänderung der vom Verwaltungsgericht Wien getroffenen Sachentscheidung durch den VfGH an.

Entscheidungstexte

  • E450/2022
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 17.03.2022 E450/2022

Schlagworte

VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Verfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2022:E450.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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