RS Vwgh 2022/3/18 Ra 2020/22/0070

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Veröffentlicht am 18.03.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1
AVG §13 Abs7

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2017/22/0005 B 16. August 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß § 13 Abs. 7 AVG können Anbringen in jeder Lage des Verfahrens zurückgezogen werden. Darunter sind gemäß § 13 Abs. 1 AVG alle Arten von Verfahrenshandlungen zu verstehen, mit denen Beteiligte an eine Behörde herantreten können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020220070.L01

Im RIS seit

25.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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