RS Vwgh 2022/3/2 Ra 2021/20/0393

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Veröffentlicht am 02.03.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §71
BFA-VG 2014 §12 Abs1
BFA-VG 2014 §33
VwGVG 2014 §29 Abs2a

Rechtssatz

Nicht nur eine unrichtige Übersetzung, sondern auch das Fehlen der Übersetzung der "Rechtsmittelbelehrung" im Sinn des § 12 Abs. 1 BFA-VG 2014 kann nach Versäumung einer Frist zur Bewilligung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führen, wenn die sonst dafür gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung erfüllt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021200393.L06

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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