RS Vwgh 2022/3/3 Ra 2021/15/0069

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.2022
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs1 Z2
EStG 1988 §34 Abs3

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2021/15/0070 E 03.03.2022
Ra 2022/15/0016 E 03.03.2022

Rechtssatz

Beiträge für eine PKW-Katastrophenschadenversicherung und eine Haushaltskatastrophenschadenversicherung stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil diesen Kosten das Element der Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) fehlt (vgl. VwGH 30.5.2001, 96/13/0052). Nichts Anderes kann für die Kaskoversicherung eines Kraftfahrzeuges gelten, die beim Neukauf eines Kraftfahrzeuges zwar üblich aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. An der Zwangsläufigkeit der Versicherung fehlt es selbst dann, wenn im Schadensfall eine außergewöhnliche Belastung vorliegen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150069.L02

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten