RS Vwgh 2022/3/8 Ro 2019/15/0184

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Veröffentlicht am 08.03.2022
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E1E
32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht
34 Monopole
59/04 EU - EWR

Norm

AbgÄG 2012
EStG 1988 §27a Abs2 Z7
EURallg
12010E056 AEUV Art56

Rechtssatz

Es ist nicht erkennbar, dass für die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs, zu der die Anwendung der Regelung des § 27a Abs. 2 Z 7 EStG 1988 wegen der mit dem AbgÄG 2012 vorgenommenen Ergänzung führt, Rechtfertigungsgründe greifen. Es liegt daher ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit vor.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019150184.J08

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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