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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/12/0127 E 25. September 1989 RS 1Stammrechtssatz
Eine qualifizierte Verwendungsänderung eines Personalvertreters gemäß § 40 Abs 2 BDG ist nicht schon deshalb im Hinblick auf § 27 PVG unzulässig, weil es sich um eine einer Versetzung gleich zu haltende Maßnahme handelt. § 27 PVG spricht ausdrücklich von einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle. Der solcherart zum Ausdruck gebrachte Schutzzweck des § 27 PVG wird aber durch eine qualifizierte Verwendungsänderung nicht berührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020120004.J09Im RIS seit
21.04.2022Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022