RS Vwgh 2022/3/10 Ra 2020/15/0103

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Veröffentlicht am 10.03.2022
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Index

16/02 Rundfunk
40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

RGG 1999 §6 Abs3
VVG §3 Abs2

Rechtssatz

Für das verwaltungsbehördliche Vollstreckungsverfahren gilt, dass Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis als Einwendungen iSd § 3 Abs. 2 VVG zu verstehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150103.L10

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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