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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Die Behauptung, dass der Antrag nach § 3 Abs. 1 AsylG 2005 berechtigt und begründet sei, ist mit dem Fall, in dem es um die Abweisung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 samt Erlassung einer Rückkehrentscheidung geht und in dem eine individuelle Verfolgung nicht vorgebracht wurde, nicht in Bezug zu bringen.Die Behauptung, dass der Antrag nach Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 berechtigt und begründet sei, ist mit dem Fall, in dem es um die Abweisung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Paragraph 55, AsylG 2005 samt Erlassung einer Rückkehrentscheidung geht und in dem eine individuelle Verfolgung nicht vorgebracht wurde, nicht in Bezug zu bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210485.L01Im RIS seit
12.04.2022Zuletzt aktualisiert am
12.04.2022