RS Vwgh 2022/2/25 Ro 2022/01/0003

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Veröffentlicht am 25.02.2022
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Index

L47009 Fonds Stiftung Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
StiftungsG Wr 1988 §14 Abs3
VwRallg

Rechtssatz

Gemäß § 14 Abs. 3 Wr StiftungsG 1988, LGBl. Nr. 14/1988, kommt im Verfahren über die Satzungsänderung nur der Stiftung Parteistellung zu. Der Wortlaut dieser Bestimmung ist eindeutig und es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die vorgenommene Einschränkung der Parteistellung.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022010003.J03

Im RIS seit

11.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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