RS Vwgh 2022/3/7 Ra 2021/13/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.2022
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §26 Z4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/15/0163 E 11. Jänner 2021 RS 2 (hier: Diese Nachweiserfordernisse gelten auch für Dienstnehmer, die als Fahrer im Rahmen eines Transportunternehmens - also "ortsungebunden" - tätig sind).

Stammrechtssatz

Gewährte Tagesgelder fallen nur dann unter die Regelung des § 26 Z 4 EStG 1988, wenn der Nachweis jeder einzelnen Dienstreise dem Grunde nach durch entsprechende Belege gegenüber dem Arbeitgeber erbracht ist (vgl. etwa VwGH 27.11.2017, Ra 2015/15/0026; 30.1.2003, 99/15/0215). Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein (vgl. VwGH 20.6.2000, 98/15/0068, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130159.L02

Im RIS seit

11.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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