RS Vwgh 2022/3/7 Ra 2021/13/0110

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Veröffentlicht am 07.03.2022
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es ist Aufgabe des BFG, nach Maßgabe der Grundsätze der freien Beweiswürdigung nach § 167 BAO in Auseinandersetzung mit den bisherigen Verfahrensergebnissen und den Parteienvorbringen den entscheidungswesentlichen Sachverhalt festzustellen (vgl. VwGH 7.12.2021, Ra 2021/13/0094, mwN).Es ist Aufgabe des BFG, nach Maßgabe der Grundsätze der freien Beweiswürdigung nach Paragraph 167, BAO in Auseinandersetzung mit den bisherigen Verfahrensergebnissen und den Parteienvorbringen den entscheidungswesentlichen Sachverhalt festzustellen vergleiche VwGH 7.12.2021, Ra 2021/13/0094, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130110.L04

Im RIS seit

11.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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