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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/05/0187 B 17. Februar 2022 RS 1Stammrechtssatz
Unzulänglichkeiten eines Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine Erfolgsaussichten beeinträchtigen, sind nicht als Mangel iSd § 34 Abs. 2 VwGG anzusehen (vgl. etwa VwGH 17.9.2014, Ro 2014/04/0055). Ein Mängelbehebungsauftrag war in diesem Fall daher nicht zu erteilen.Unzulänglichkeiten eines Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine Erfolgsaussichten beeinträchtigen, sind nicht als Mangel iSd Paragraph 34, Absatz 2, VwGG anzusehen vergleiche etwa VwGH 17.9.2014, Ro 2014/04/0055). Ein Mängelbehebungsauftrag war in diesem Fall daher nicht zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021060234.L03Im RIS seit
11.04.2022Zuletzt aktualisiert am
11.04.2022