RS Vwgh 1985/10/3 85/02/0078

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Veröffentlicht am 03.10.1985
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StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10
StVO 1960 §93 Abs1
StVO 1960 §93 Abs4

Rechtssatz

Eine Verpflichtung nach § 93 Abs 1 StVO besteht nur für Gehsteige innerhalb von drei Metern von der Liegenschaft (Besserstellung gegenüber den Verordnungen des Magistrates der Stadt Wien vom 16.11.1962 und vom 14.10.1965). Dass ein (wesentlich breiterer) Gehsteig zum Teil als "Parkanlage" (mit Bäumen und Bänken) ausgestaltet ist, nimmt ihm nicht die Qualifikation eines Gehsteiges.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985020078.X02

Im RIS seit

06.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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