RS Vwgh 1955/6/14 1236/54

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Veröffentlicht am 14.06.1955
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs4

Rechtssatz

Auch im Fall des § 10 Abs. 4 AVG ist der Bestand der Vertretungsbefugnis Voraussetzung der Vertretung; wird die Vertretungsbefugnis durch die vertretene Partei bestritten, dann hat die Behörde hierüber Feststellungen zu treffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1954001236.X00

Im RIS seit

05.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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