RS Vwgh 1962/7/11 2167/60

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Veröffentlicht am 11.07.1962
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §23 Abs1

Rechtssatz

Die Anwesenheit eines erwachsenen Familienmitgliedes in der Wohnung des Empfängers genügt nicht für die Vornahme einer Ersatzzustellung. Der Zusteller hat hat sich vielmehr darüber Kenntnis zu verschaffen, ob diese Person die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 AVG erfüllt. (ASVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960002167.X00

Im RIS seit

04.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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