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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StbG 1985 §20Rechtssatz
Stattgebung - Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft - Einer Amtsrevision gegen die Zusicherung der Verleihung nach § 20 Abs. 1 StbG kommt nur dann Effektivität zu, wenn ihr aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, weil andernfalls gemäß § 20 Abs. 3 StbG - mit Maßgabe des Abs. 2 leg. cit. - die Verpflichtung zur Verleihung der Staatsbürgerschaft bestehen würde und eine erfolgte Verleihung auch durch die Aufhebung der Zusicherung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht beseitigt würde (vgl. zu den Wirkungen [nur] auf das aufgehobene Erkenntnis nach § 42 Abs. 3 VwGG etwa VwGH 15.6.2021, Ra 2020/08/0025, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022010026.L01Im RIS seit
04.04.2022Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022