RS Vwgh 2022/2/21 Ra 2022/01/0026

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Veröffentlicht am 21.02.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §20
VwGG §30 Abs2

Rechtssatz

Stattgebung - Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft - Einer Amtsrevision gegen die Zusicherung der Verleihung nach § 20 Abs. 1 StbG kommt nur dann Effektivität zu, wenn ihr aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, weil andernfalls gemäß § 20 Abs. 3 StbG - mit Maßgabe des Abs. 2 leg. cit. - die Verpflichtung zur Verleihung der Staatsbürgerschaft bestehen würde und eine erfolgte Verleihung auch durch die Aufhebung der Zusicherung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht beseitigt würde (vgl. zu den Wirkungen [nur] auf das aufgehobene Erkenntnis nach § 42 Abs. 3 VwGG etwa VwGH 15.6.2021, Ra 2020/08/0025, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022010026.L01

Im RIS seit

04.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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