RS Lvwg 2022/1/10 LVwG-AV-2090/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

10.01.2022

Norm

GewO 1994 §14 Abs1
GewO 1994 §340
AsylG 2005 §55
GrundversorgungsG-Bund 2005 §7 Abs2

Rechtssatz

Asylwerber zählen nicht zu den in § 14 Abs 1 zweiter Satz GewO genannten Personen, denen Asyl gewährt wird und sind daher nach dieser Bestimmung nicht gewerberechtsfähig.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeausübung; Untersagung; Asylwerber; Drittstaatsangehöriger;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.2090.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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