RS Lvwg 2022/1/19 LVwG-S-190/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.2022
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

19.01.2022

Norm

AWG 2002 §15 Abs3
AWG 2002 §79 Abs2 Z3

Rechtssatz

Eine Lagerung von Abfällen außerhalb eines für die Sammlung vorgesehenen Behältnisses stellt ein dem § 15 Abs 3 Z 2 AWG widersprechendes Verhalten dar. Werden Abfälle außerhalb dieser Container abgelagert, weil bei den Abfallsammelcontainern das Verfüllvolumen bereits erreicht war, ist der objektive Tatbestand des § 79 Abs 2 Z 3 AWG verwirklicht.

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; Abfall; Ablagerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.190.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten