RS Vwgh 2022/2/24 Ra 2020/08/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2022
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1
AlVG 1977 §8 Abs2
AlVG 1977 §9 Abs1
AlVG 1977 §9 Abs2
AVG §37
AVG §46
AVG §52

Rechtssatz

Das BVwG hat bei Zweifeln über die Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung - weil diese die Gesundheit des Arbeitslosen gefährden könnte - in Entsprechung des § 8 Abs. 2 AlVG 1977 grundsätzlich ein ärztliches Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand des Arbeitslosen einzuholen und auf Grund des ermittelten Leistungskalküls die Frage zu klären, ob dieser den Anforderungen der ihm zugewiesenen Beschäftigung gewachsen wäre (vgl. VwGH 14.1.2019, Ra 2018/08/0240).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080129.L01

Im RIS seit

28.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten