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Baurecht - WienNorm
BauO Wr §129 Abs2 idF 1976/018Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/05/0171 E 22. März 1983 RS 2Stammrechtssatz
Der Entlastungsbeweis nach § 5 Abs 1 VStG kann nur dann als erbracht angesehen werden, wenn alles in den Kräften Stehende unternommen wird, um ein Baugebrechen binnen kürzester Zeit zu beseitigen (Hinweis E 16.2.1982, 81/05/0152).Der Entlastungsbeweis nach Paragraph 5, Absatz eins, VStG kann nur dann als erbracht angesehen werden, wenn alles in den Kräften Stehende unternommen wird, um ein Baugebrechen binnen kürzester Zeit zu beseitigen (Hinweis E 16.2.1982, 81/05/0152).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983050120.X02Im RIS seit
25.03.2022Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022