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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3Beachte
Rechtssatz
Unzulänglichkeiten eines Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine Erfolgsaussichten beeinträchtigen, sind nicht als Mangel iSd § 34 Abs. 2 VwGG anzusehen (vgl. etwa VwGH 17.9.2014, Ro 2014/04/0055). Ein Mängelbehebungsauftrag war in diesem Fall daher nicht zu erteilen.Unzulänglichkeiten eines Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine Erfolgsaussichten beeinträchtigen, sind nicht als Mangel iSd Paragraph 34, Absatz 2, VwGG anzusehen vergleiche etwa VwGH 17.9.2014, Ro 2014/04/0055). Ein Mängelbehebungsauftrag war in diesem Fall daher nicht zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050187.L01Im RIS seit
25.03.2022Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022