Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
MinroG 1999 §114Beachte
Rechtssatz
Die aufgetragene Leistung (Vorlage eines Abschlussbetriebsplans) ist eine unvertretbare Handlung und die Vollstreckung hat daher durch Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe gemäß § 5 VVG zu erfolgen.Die aufgetragene Leistung (Vorlage eines Abschlussbetriebsplans) ist eine unvertretbare Handlung und die Vollstreckung hat daher durch Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe gemäß Paragraph 5, VVG zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021040137.L05Im RIS seit
25.03.2022Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022