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40/01 VerwaltungsverfahrenBeachte
Rechtssatz
Partei in einem Verfahren über die Genehmigung eines Abschlussbetriebsplans gemäß § 58 Abs. 2 MinroG 1999 ist (neben näher umschriebenen Grundstückseigentümern) der Bergwerksberechtigte, nicht aber ein davon zu unterscheidender Dritter, der den Abschlussbetriebsplan aufgestellt hat.Partei in einem Verfahren über die Genehmigung eines Abschlussbetriebsplans gemäß Paragraph 58, Absatz 2, MinroG 1999 ist (neben näher umschriebenen Grundstückseigentümern) der Bergwerksberechtigte, nicht aber ein davon zu unterscheidender Dritter, der den Abschlussbetriebsplan aufgestellt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021040137.L04Im RIS seit
25.03.2022Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022