RS Vwgh 2022/2/18 Ra 2021/04/0137

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Veröffentlicht am 18.02.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8
MinroG 1999 §114
MinroG 1999 §115
MinroG 1999 §58 Abs2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/04/0165
Ra 2021/04/0166
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2021/04/0079 B 18.02.2022

Rechtssatz

Partei in einem Verfahren über die Genehmigung eines Abschlussbetriebsplans gemäß § 58 Abs. 2 MinroG 1999 ist (neben näher umschriebenen Grundstückseigentümern) der Bergwerksberechtigte, nicht aber ein davon zu unterscheidender Dritter, der den Abschlussbetriebsplan aufgestellt hat.Partei in einem Verfahren über die Genehmigung eines Abschlussbetriebsplans gemäß Paragraph 58, Absatz 2, MinroG 1999 ist (neben näher umschriebenen Grundstückseigentümern) der Bergwerksberechtigte, nicht aber ein davon zu unterscheidender Dritter, der den Abschlussbetriebsplan aufgestellt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021040137.L04

Im RIS seit

25.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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