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000Norm
EStG 1988 §30 Abs2 Z2Rechtssatz
Wenn Baumaßnahmen einschließlich eines Zubaus und eines Dachgeschossausbaus (auch unter Entfernung der Dachhaut), die eine wesentliche Erweiterung der Nutzflächen mit sich bringen, nach der Verkehrsauffassung nicht als Herstellung eines Gebäudes und damit nicht als "Hausbau" beurteilt werden, liegt bei Vorliegen derartiger Immobilien noch kein selbst hergestelltes Gebäude im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012 vor (vgl. VwGH 24.9.2014, 2010/13/0154).
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150001.L08Im RIS seit
25.03.2022Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022