RS Vwgh 2022/2/22 Ra 2020/15/0001

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Veröffentlicht am 22.02.2022
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30 Abs2 Z2
EStG 1988 §30 Abs2 Z2 idF 2012/I/022
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/13/0128 E 25. April 2012 VwSlg 8713 F/2012 RS 3

Stammrechtssatz

Einen "Hausbau" im Sinne der erstmaligen Errichtung eines Gebäudeobjektes stellt ein Dachbodenausbau bzw. die Herstellung von Dachgeschoßwohnungen auch dann nicht dar, wenn dazu die "gesamte Dachhaut" und der Dachstuhl des bisherigen Gebäudes entfernt werden muss (vgl. in diesem Sinne auch Doralt/Kempf, Doralt/Kempf, EStG7, § 30 Tz 115).

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150001.L07

Im RIS seit

25.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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