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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs2 Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/13/0133 E 2. Juni 2004 RS 3Stammrechtssatz
Dass Revitalisierung und Ausbau eines bestehenden Gebäudes aus diesem ein anderes Wirtschaftsgut machen könnten, ist eine Auffassung, die der Verwaltungsgerichtshof nicht teilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150001.L06Im RIS seit
25.03.2022Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022