RS Lvwg 2022/3/11 LVwG-Q-50/001-2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

11.03.2022

Norm

EpidemieG 1950 §7a Abs1
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §31
AVG 1991 §9
ZustG §9

Rechtssatz

Hat eine wirksame Zustellung des [Absonderungs]Bescheides nicht stattgefunden, ist dieser Bescheid – beim Absonderungsverfahren durch die Behörde handelt es sich um ein Einpersonenverfahren – rechtlich nicht in Existenz getreten. […] Gegen einen Nicht-Bescheid kann Beschwerde nicht erhoben werden.

Schlagworte

Gesundheitsrecht; COVID-19; Absonderung; Genesungszertifikat; Verfahrensrecht; Minderjähriger; Zustellung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.Q.50.001.2022

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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