Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
11.03.2022Norm
EpidemieG 1950 §7a Abs1Rechtssatz
Hat eine wirksame Zustellung des [Absonderungs]Bescheides nicht stattgefunden, ist dieser Bescheid – beim Absonderungsverfahren durch die Behörde handelt es sich um ein Einpersonenverfahren – rechtlich nicht in Existenz getreten. […] Gegen einen Nicht-Bescheid kann Beschwerde nicht erhoben werden.
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Absonderung; Genesungszertifikat; Verfahrensrecht; Minderjähriger; Zustellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.Q.50.001.2022Zuletzt aktualisiert am
24.03.2022