Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.03.2022Norm
EpidemieG 1950 §7a Abs1Rechtssatz
Wurde der [Absonderungs]Bescheid an den Minderjährigen ohne namentliche Nennung des Erziehungsberechtigten adressiert [und die Zustellung im Übrigen an die E Mail Adresse des Minderjährigen verfügt und auch (nur) an diesen durchgeführt], kann diese Zustellung für sich keine Rechtswirkungen erzeugen.
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Absonderung; Genesungszertifikat; Verfahrensrecht; Minderjähriger; Zustellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.Q.50.001.2022Zuletzt aktualisiert am
24.03.2022