RS Lvwg 2022/1/4 LVwG-AV-2179/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.01.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.01.2022

Norm

GewO 1994 §14 Abs1
GewO 1994 §340

Rechtssatz

Zu den Staatsverträgen iSd § 14 Abs 1 erster Satz GewO zählen nur solche mit einem bestimmten Inhalt, nämlich Staatsverträge, die festlegen, dass Angehörige fremder Staaten im Bundesgebiet „Gewerbe wie Inländer ausüben“ dürfen. Staatsverträge mit einem anderen, wenn auch wirtschaftlich relevanten Inhalt, sind dagegen keine Staatsverträge iSd § 14 Abs 1 erster Satz GewO (vgl Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO3 § 14 Rz 8).

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Hausbetreuung; Gewerbeausübung; Ausländer; Untersagung;

Anmerkung

VwGH 25.04.2022, Ra 2022/04/0024-4, Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.2179.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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