RS Vwgh 2022/2/3 Ro 2020/15/0014

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Veröffentlicht am 03.02.2022
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §252
B-VG Art133 Abs4
KStG 1988 §9 Abs8

Rechtssatz

Mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem abgeleiteten Bescheid zugrunde liegenden Grundlagenbescheides kann eine allfällige Rechtswidrigkeit auch des abgeleiteten Bescheides nicht begründet werden. Dies gilt in Bezug auf das Erkenntnis des VwG ebenso. (Hier richtete sich die Amtsrevision gegen das einen abgeleiteten Bescheid betreffende Erkenntnis des BFG. Das Zulässigkeitsvorbringen der Amtsrevision betraf aber eine Frage, die in dem - nicht angefochtenen - den Grundlagenbescheid betreffenden Erkenntnis des BFG beantwortet worden war.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020150014.J02

Im RIS seit

22.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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