RS Vwgh 2022/2/7 Ro 2020/17/0005

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Veröffentlicht am 07.02.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §45 Abs1 Z1
VStG §9 Abs1
VStG §9 Abs2
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §38

Beachte


Vorabentscheidungsverfahren:
* Ausgesetztes Verfahren:
Ro 2020/17/0005 B 05.10.2020
* EuGH-Entscheidung:
EuGH 62020CJ0231 B 14.10.2021

Rechtssatz

Ein gegen das außenvertretungsbefugte Organ eingeleitetes Strafverfahren ist nach erfolgreicher Geltendmachung der Bestellung einer anderen Person zum verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs. 2 VStG gemäß § 45 Abs. 1 Z 1 VStG einzustellen. Es ist ausschließlich der verantwortliche Beauftragte zu verfolgen.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020170005.J01

Im RIS seit

22.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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