RS Vwgh 2022/2/9 Ro 2022/15/0004

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Veröffentlicht am 09.02.2022
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1
BAO §7 Abs1

Rechtssatz

Aufgrund des Grundsatzes der materiellen Akzessorietät der Haftung setzt die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung voraus, dass eine Abgabenschuld (gegenüber dem Abgabenschuldner) entstanden und noch nicht erloschen ist (vgl. VwGH 19.3.2015, 2013/16/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150004.J01

Im RIS seit

22.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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