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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108c Abs2 Z1Rechtssatz
Seit der Aufnahme von Auftragsforschung in die Forschungsprämie kennt § 108c EStG 1988 zwei Tatbestände, die zu einer Forschungsprämie führen, nämlich die in § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 geregelte "eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung" einerseits und die in § 108c Abs. 2 Z 2 EStG 1988 geregelte "Auftragsforschung für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne der Z 1" andererseits. Die beiden Forschungsprämientatbestände haben dabei unterschiedliche Antragsvoraussetzungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020150004.J01Im RIS seit
22.03.2022Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022