RS Vwgh 2022/2/10 Ra 2022/03/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2022
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AVG §38
EFZG §3 Abs3
EpidemieG 1950 §32
EpidemieG 1950 §7
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/09/0233 E 19. November 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Die Rechtsfrage, ob und in welchem Umfang eine anspruchsbegründende Absonderung vorliegt, stellt eine für die Berechnung von Vergütungen notwendige Vorfrage dar. Zu dieser Frage liegen rechtskräftige Bescheide vor, die auch über die Zeiträume, in welchen der Arbeitnehmer der Gesellschaft abgesondert war, absprechen; diese Absonderungsbescheide binden (ungeachtet der Frage ihrer Rechtmäßigkeit) das VwG (vgl. VwGH 22.9.2021, Ra 2021/09/0189).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030019.L01

Im RIS seit

22.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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