RS Vwgh 2022/2/16 Ra 2021/02/0244

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2022
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

AVG §56
TierschutzG 2005 §30 Abs3
TierschutzG 2005 §37 Abs3
TierschutzG 2005 §40
VStG §24
VwGVG 2014 §38

Rechtssatz

Die Kostenvorschreibung für "abgenommene Tiere" nach § 37 Abs. 3 iVm § 30 Abs. 3 TierschutzG 2005 kommt nur insoweit in Betracht, als die Tiere nicht dem Verfall unterliegen. Eine Ersatzpflicht für die Kosten der Verwahrung der Tiere ab dem Zeitpunkt des Verfalles kommt nur mehr nach Maßgabe des § 40 legcit. in Betracht (vgl. VwGH 5.3.2015, 2012/02/0252).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021020244.L01

Im RIS seit

18.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten