RS Vwgh 2022/2/17 Ra 2020/08/0190

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Veröffentlicht am 17.02.2022
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §8 Abs1
ASVG §255
ASVG §273

Rechtssatz

Bei einer Person, die aufgrund einer herabgesetzten körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit in Folge einer Erkrankung - insbesondere auch einer psychischen Störung - nicht in der Lage ist, "eine geregelte Arbeitszeit" einzuhalten, "ein Vorstellungsgespräch zu führen" und überhaupt in einen "Arbeitsalltag einzusteigen", ist von Invalidität (§ 255 ASVG) bzw. Berufsunfähigkeit (§ 273 ASVG) und damit von fehlender Arbeitsfähigkeit nach § 8 Abs. 1 AlVG 1977 auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080190.L03

Im RIS seit

18.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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