TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/5 I423 2153366-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 05.01.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten