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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Die bloße wörtliche Wiedergabe des Tenors aus einem Urteil des EuGH ist nicht geeignet, ohne nähere Gegenüberstellung mit den einzelnen Erwägungen des angefochtenen Erkenntnisses ein Abweichen von Rechtsprechung iSd. Art. 133 Abs. 4 B-VG darzulegen (vgl. VwGH 9.4.2020, Ra 2020/16/0023).Die bloße wörtliche Wiedergabe des Tenors aus einem Urteil des EuGH ist nicht geeignet, ohne nähere Gegenüberstellung mit den einzelnen Erwägungen des angefochtenen Erkenntnisses ein Abweichen von Rechtsprechung iSd. Artikel 133, Absatz 4, B-VG darzulegen vergleiche VwGH 9.4.2020, Ra 2020/16/0023).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021070104.L02Im RIS seit
14.03.2022Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022