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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §25a Abs4aRechtssatz
Ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG 2014 stellt eine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revisionserhebung gegen ein Erkenntnis eines VwG dar (vgl. VwGH 3.3.2020, Ra 2020/04/0015).Ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG 2014 stellt eine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revisionserhebung gegen ein Erkenntnis eines VwG dar vergleiche VwGH 3.3.2020, Ra 2020/04/0015).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020170095.L03Im RIS seit
14.03.2022Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022