TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/30 G308 2112485-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 30.11.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten