RS Vwgh 2022/1/24 Ra 2021/13/0068

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Veröffentlicht am 24.01.2022
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E09301000
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EURallg
UStG 1994 §1 Abs1 Z1
UStG 1994 §3a
UStG 1994 §6 Abs1 Z13
VwRallg
32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art135 Abs1 lita

Rechtssatz

"Dazugehörige" Dienstleistungen iSd Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG sind solche, die zur Bewirkung von Versicherungsumsätzen oder auch zur Schadensregulierung beitragen (vgl. EuGH 8.7.2021, Rádio Popular, C-695/19, Rn. 33, mwN). Für die Feststellung, ob die Dienstleistungen von einem Versicherungsmakler oder -vertreter erbracht werden, kommt es nicht auf die formale Eigenschaft des Dienstleistungserbringers, sondern auf den Inhalt dieser Dienstleistung an (vgl. neuerlich EuGH Rádio Popular, Rn. 35). In diesem Rahmen ist zu prüfen, ob zwei Kriterien erfüllt sind: Erstens muss der Dienstleistungserbringer sowohl mit dem Versicherer als auch mit dem Versicherten in Verbindung stehen, wobei diese Verbindung auch nur mittelbarer Natur sein kann, wenn der Dienstleistungserbringer ein Unterauftragnehmer des Versicherungsmaklers oder -vertreters ist. Zweitens muss seine Tätigkeit wesentliche Aspekte der Versicherungsvermittlungstätigkeit - wie Kunden im Hinblick auf den Abschluss von Versicherungsverträgen zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen - umfassen (vgl. wiederum EuGH Rádio Popular, Rn. 36).

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130068.L01

Im RIS seit

09.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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